Neuwied, 11.10.2026. Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Haus sind in vielen Fällen einkommensteuerfrei. RatgeberBaufi, das Verzeichnis für Baufinanzierer, erklärt, dass § 3 Nr. 72 EStG die Grenze an der installierten Bruttoleistung…
Neuwied, 11.10.2026. Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Haus sind in vielen Fällen einkommensteuerfrei. RatgeberBaufi, das Verzeichnis für Baufinanzierer, erklärt, dass § 3 Nr. 72 EStG die Grenze an der installierten Bruttoleistung festmacht: bis zu 30 Kilowatt peak je Wohn- oder Gewerbeeinheit und höchstens 100 Kilowatt peak je Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft. Für welche Anlagen gilt die Steuerfreiheit? Begünstigt sind Anlagen auf, an oder in Gebäuden, Nebengebäude eingeschlossen. …
