Neuwied, 11.10.2026. Wer sein selbst bewohntes Haus energetisch saniert und dafür die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzen will, braucht vom ausführenden Fachunternehmen eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster. RatgeberBaufi, das Ve…
Neuwied, 11.10.2026. Wer sein selbst bewohntes Haus energetisch saniert und dafür die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzen will, braucht vom ausführenden Fachunternehmen eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster. RatgeberBaufi, das Verzeichnis für Baufinanzierer, weist darauf hin, dass ohne dieses Dokument und ohne eine korrekte Rechnung die Ermäßigung nicht greift. Die Belege sollten deshalb schon bei der Auftragsvergabe mitgedacht werden. Was muss das Fachunternehmen bestätigen? Die Bescheinigung …
