Köln, 23. Oktober 2026 – Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine erfolgreiche Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen einer zu Unrecht berücksichtigten verdeckten Gewinnausschüttung Folgen für einen späteren Veranlagungszeitraum hab…
Köln, 23. Oktober 2026 – Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine erfolgreiche Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen einer zu Unrecht berücksichtigten verdeckten Gewinnausschüttung Folgen für einen späteren Veranlagungszeitraum haben kann. Nach dem rechtskräftigen Urteil vom 12. Dezember 2025 kann § 174 Abs. 4 AO eine Änderung ermöglichen, wenn dieselbe steuerliche Beurteilung zuvor die Anschaffungskosten und damit einen Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG beeinflusst hatte. Streit um verdeckte …
