Köln, 23. Oktober 2026. Der Bundesgerichtshof hat in dem Anlegerkomplex um einen insolventen deutschen Zahlungsdienstleister die prozessualen Grenzen des Kapitalanleger-Musterverfahrens hervorgehoben. Das gegen den Abschlussprüfer EY geführte KapMuG…
Köln, 23. Oktober 2026. Der Bundesgerichtshof hat in dem Anlegerkomplex um einen insolventen deutschen Zahlungsdienstleister die prozessualen Grenzen des Kapitalanleger-Musterverfahrens hervorgehoben. Das gegen den Abschlussprüfer EY geführte KapMuG-Verfahren ist nach der Entscheidung in der bisherigen Form unzulässig. Damit bleibt der Teil-Musterentscheid des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. Februar 2025 im Verfahren Az. 101 Kap 1/22 bestehen. Grundlage war ein Vorlagebeschluss des Landgerichts München …
