Der Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Musikproduktion nimmt zu, bringt jedoch erhebliche urheberrechtliche Herausforderungen mit sich. Besonders kritisch wird es, wenn KI-Systeme im Training geschützte Werke verwenden oder diese in ihren Ausgaben…
Der Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Musikproduktion nimmt zu, bringt jedoch erhebliche urheberrechtliche Herausforderungen mit sich. Besonders kritisch wird es, wenn KI-Systeme im Training geschützte Werke verwenden oder diese in ihren Ausgaben erkennbar reproduzieren. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts München I vom 31. Juli 2026 (Az. 42 O 763/25) zeigt, dass Anbieter generativer Musiksysteme erheblichen rechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sein können, die Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz umfassen. …
