Der Ausgleichsanspruch gemäß § 89b Handelsgesetzbuch (HGB) gehört zu den zentralen ökonomischen Ansprüchen von Handelsvertretern nach Vertragsende. Wer diesen Anspruch geltend machen möchte, muss die gesetzlichen Anforderungen präzise darlegen und im …
Der Ausgleichsanspruch gemäß § 89b Handelsgesetzbuch (HGB) gehört zu den zentralen ökonomischen Ansprüchen von Handelsvertretern nach Vertragsende. Wer diesen Anspruch geltend machen möchte, muss die gesetzlichen Anforderungen präzise darlegen und im Streitfall beweisen. Dies verdeutlicht ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 27. April 2026 (Az. 19 U 143/23), in dem ein solcher Anspruch aufgrund unzureichender Begründung abgelehnt wurde. Ziel des Ausgleichsanspruchs ist es, den vom Handelsvertreter …
