Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat in einem Urteil vom 22. November 2019 (Az.: 17 U 44/19) klargestellt, dass auch Käuferinnen von Gebrauchtwagen, die vom Abgasskandal betroffen sind, Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Hersteller gelt…
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat in einem Urteil vom 22. November 2019 (Az.: 17 U 44/19) klargestellt, dass auch Käuferinnen von Gebrauchtwagen, die vom Abgasskandal betroffen sind, Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Hersteller geltend machen können. Entscheidend ist dabei die Ausstattung des Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die der Käuferin einen Schaden verursacht hat. Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung als Schadensersatzgrundlage Unzulässige Abschalteinrichtung als …
