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OLG Köln erklärt Severability-Klauseln in D&O-Versicherungen für unwirksam

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In den Policen zahlreicher D&O-Versicherungen sind Severability-Klauseln seit Langem fest verankert. Diese Klauseln sollen gewährleisten, dass Falschangaben oder Pflichtverletzungen einzelner versicherter Personen nicht automatisch den gesamten Ve…

In den Policen zahlreicher D&O-Versicherungen sind Severability-Klauseln seit Langem fest verankert. Diese Klauseln sollen gewährleisten, dass Falschangaben oder Pflichtverletzungen einzelner versicherter Personen nicht automatisch den gesamten Versicherungsschutz für alle Organmitglieder gefährden. Das Oberlandesgericht Köln hat jedoch am 10. Februar 2026 (Az. 9 U 49/25) entschieden, dass eine solche Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unwirksam sein kann, soweit sie dem Versicherer im Voraus die …
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