Mit einem wegweisenden Urteil vom 16. Juli 2026 (Az. I ZR 200/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die rechtlichen Standards für den sogenannten Kündigungsbutton nach § 312k BGB präzisiert. Die Entscheidung hebt hervor, dass die Seite, die nach dem Bet…
Mit einem wegweisenden Urteil vom 16. Juli 2026 (Az. I ZR 200/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die rechtlichen Standards für den sogenannten Kündigungsbutton nach § 312k BGB präzisiert. Die Entscheidung hebt hervor, dass die Seite, die nach dem Betätigen dieser Schaltfläche erscheint, ausschließlich der Kündigung dienen muss. Jegliche Inhalte, die den Verbraucher ablenken oder zu einer anderen Entscheidung verleiten könnten, sind auf dieser Bestätigungsseite unzulässig. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen …
