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178’000 Franken Schaden: Warum Integritätsprüfungen nicht beim Onboarding enden dürfen

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Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat es bestätigt: Ein langjähriger Mitarbeiter der Schweizer Armee hat 2024 in drei Tranchen Beschaffungsaufträge für Ausrüstung – unter anderem Pistolenhalfter, Taschenlampen und Gurtsysteme – an eine Firma …

Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat es bestätigt: Ein langjähriger Mitarbeiter der Schweizer Armee hat 2024 in drei Tranchen Beschaffungsaufträge für Ausrüstung – unter anderem Pistolenhalfter, Taschenlampen und Gurtsysteme – an eine Firma vergeben, deren Geschäftsführer er selbst war. Das berichtete Blick am 1. Juli 2026 unter Berufung auf das Gerichtsurteil. Der Gesamtschaden wird mit rund 178'000 Franken angegeben. Aufgeflogen ist die Doppelrolle laut dem Bericht erst im August 2025 – der Mann war zu …
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