Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 10. Juli 2026 mit dem Urteil (Az. C‑234/25) klargestellt, dass Verbrauchern beim Abschluss eines Streaming-Abonnements grundsätzlich ein Widerrufsrecht zusteht. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Dienst b…
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 10. Juli 2026 mit dem Urteil (Az. C‑234/25) klargestellt, dass Verbrauchern beim Abschluss eines Streaming-Abonnements grundsätzlich ein Widerrufsrecht zusteht. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Dienst bereits in Anspruch genommen wurde, solange die gesetzlichen Bedingungen für ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts nicht erfüllt sind. Hintergrund und rechtlicher Kontext Der Fall, der dem Vorabentscheidungsverfahren zugrunde lag, betraf einen Streit zwischen …
