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Gerichtsurteil: Preisanpassung beim Handtuchservice von Holmes Place unzulässig

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Am 4. Juni 2026 entschied das Landgericht Berlin II (Aktenzeichen 52 O 86/25), dass die Fitnessstudiokette „Holmes Place“ ihre Preise für den optionalen Handtuchservice bei Bestandsmitgliedern nicht einseitig erhöhen darf. Das Gericht bemängelte das F…

Am 4. Juni 2026 entschied das Landgericht Berlin II (Aktenzeichen 52 O 86/25), dass die Fitnessstudiokette „Holmes Place“ ihre Preise für den optionalen Handtuchservice bei Bestandsmitgliedern nicht einseitig erhöhen darf. Das Gericht bemängelte das Fehlen einer soliden vertraglichen Grundlage für die Preisanpassung. ## Unrechtmäßige Preisänderung bei laufenden Mitgliedschaften ### Relevanz der Vertragsbedingungen Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob „Holmes Place“ während bestehender Mitgliedschaften die …
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