Hintergrund Ein Kunde kaufte bei einem Händler einen Kühlschrank, der jedoch bald darauf einen Defekt aufwies. Anstatt die gesetzlichen Mängelrechte in Anspruch zu nehmen, schlug der Händler eine kulante Lösung vor: Der Käufer sollte eine Gutschrift…
Hintergrund Ein Kunde kaufte bei einem Händler einen Kühlschrank, der jedoch bald darauf einen Defekt aufwies. Anstatt die gesetzlichen Mängelrechte in Anspruch zu nehmen, schlug der Händler eine kulante Lösung vor: Der Käufer sollte eine Gutschrift für den Kauf eines neuen Geräts erhalten. Es entstand jedoch Uneinigkeit darüber, ob diese Gutschrift auch ohne Rückgabe des defekten Kühlschranks beansprucht werden kann. Urteil des Amtsgerichts München Kulanz als freiwillige Leistung Das Amtsgericht München prüfte, …
