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Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten: IDW und BMF setzen 2026 unterschiedliche Maßstäbe

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Mit dem BMF-Schreiben vom 26. Januar 2026 hat die Finanzverwaltung ihre Grundsätze zur steuerlichen Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten bei der Instandsetzung und Moder…

Mit dem BMF-Schreiben vom 26. Januar 2026 hat die Finanzverwaltung ihre Grundsätze zur steuerlichen Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden neu gefasst. Parallel gewinnt für handelsrechtliche Abschlüsse die bereits 2024 verabschiedete Neufassung der IDW-Stellungnahme RS IFA 1 an Bedeutung: Sie ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen. Damit …
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