In einem richtungsweisenden Urteil vom 29. Juli 2026 (Az.: XI ZR 83/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Bausparkassen keine jährlichen Entgelte für die Führung von Riester-Bausparverträgen erheben dürfen. Der XI. Zivilsenat urteilte,…
In einem richtungsweisenden Urteil vom 29. Juli 2026 (Az.: XI ZR 83/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Bausparkassen keine jährlichen Entgelte für die Führung von Riester-Bausparverträgen erheben dürfen. Der XI. Zivilsenat urteilte, dass solche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Verbraucher unangemessen benachteiligen. Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen sind unwirksam Hintergrund des Verfahrens In dem verhandelten Fall klagte ein Verbraucher gegen eine …
