Das Amtsgericht München hat in seinem Urteil vom 6. Oktober 2025 (Az.: 222 C 1531/25) entschieden, dass einer Musikband kein Recht auf ein Ausfallhonorar für mehrere abgesagte Konzerte zusteht. Die Richter sahen keine vertragliche Grundlage für die ge…
Das Amtsgericht München hat in seinem Urteil vom 6. Oktober 2025 (Az.: 222 C 1531/25) entschieden, dass einer Musikband kein Recht auf ein Ausfallhonorar für mehrere abgesagte Konzerte zusteht. Die Richter sahen keine vertragliche Grundlage für die geltend gemachten Ansprüche gegeben. Hintergründe der juristischen Auseinandersetzung Abgesagte Auftritte trotz Vereinbarung Zwischen der klagenden Musikgruppe und dem beklagten Veranstalter waren mehrere Auftritte im Rahmen einer Veranstaltungsreihe vereinbart worden, …
