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BGH klärt Details zum Halbteilungsgrundsatz bei Maklerprovisionen in Immobiliengeschäften

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In einem Urteil vom 16. Juli 2026 (Az. I ZR 111/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Halbteilungsgrundsatz für Maklerprovisionen bei Immobilienkäufen weiter konkretisiert. Dabei legt das Gericht besonderen Wert auf die objektive Einstufung der Immo…

In einem Urteil vom 16. Juli 2026 (Az. I ZR 111/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Halbteilungsgrundsatz für Maklerprovisionen bei Immobilienkäufen weiter konkretisiert. Dabei legt das Gericht besonderen Wert auf die objektive Einstufung der Immobilie sowie den Informationsstand zum Zeitpunkt des Maklervertragsabschlusses. Käufer, die beispielsweise ein Zweifamilienhaus erwerben und es später ausschließlich als Einfamilienhaus nutzen möchten, müssen diese Absicht dem Makler spätestens bei Vertragsabschluss klar …
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