Am 16. Juli 2026 hat der Bundesgerichtshof in einem wegweisenden Urteil (Az. I ZR 200/25) entschieden, dass die Bestätigungsseite, die im Rahmen einer Online-Kündigung vorgeschrieben ist, keine Informationen zu Alternativen zur Kündigung enthalten dar…
Am 16. Juli 2026 hat der Bundesgerichtshof in einem wegweisenden Urteil (Az. I ZR 200/25) entschieden, dass die Bestätigungsseite, die im Rahmen einer Online-Kündigung vorgeschrieben ist, keine Informationen zu Alternativen zur Kündigung enthalten darf. Diese Entscheidung präzisiert die gesetzlichen Anforderungen an den sogenannten Kündigungsbutton gemäß § 312k BGB und stärkt die Transparenz zugunsten der Verbraucher. ## Hintergrund ### Online-Kündigungsprozess Im zugrundeliegenden Fall bot ein Unternehmen eine …
