Die absichtliche Falschangabe von Arbeitszeiten stellt einen erheblichen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten dar und kann unter bestimmten Umständen die fristlose Kündigung rechtfertigen. Entscheidend sind stets die spezifischen Umstände des E…
Die absichtliche Falschangabe von Arbeitszeiten stellt einen erheblichen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten dar und kann unter bestimmten Umständen die fristlose Kündigung rechtfertigen. Entscheidend sind stets die spezifischen Umstände des Einzelfalls sowie die arbeitsgerichtliche Einschätzung, ob das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer irreparabel beschädigt wurde. Arbeitszeitbetrug als Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Arbeitszeiten korrekt zu …
