Ein Rücktritt von einem Gebrauchtwagenkaufvertrag erfordert grundsätzlich, dass dem Verkäufer die Möglichkeit zur Überprüfung und gegebenenfalls Nachbesserung eingeräumt wird. Wird diese Chance nicht geboten, kann ein erklärter Rücktritt unwirksam sei…
Ein Rücktritt von einem Gebrauchtwagenkaufvertrag erfordert grundsätzlich, dass dem Verkäufer die Möglichkeit zur Überprüfung und gegebenenfalls Nachbesserung eingeräumt wird. Wird diese Chance nicht geboten, kann ein erklärter Rücktritt unwirksam sein. Dies entschied das Landgericht Landau mit Urteil vom 11. Juni 2026 (Az. 3 O 1025/24). Hintergrund und Verfahrensverlauf Vertragsschluss über einen gebrauchten Pkw Im zugrunde liegenden Fall erwarb der Kläger einen gebrauchten Pkw vom beklagten Verkäufer. Nach der …
