Unter bestimmten Bedingungen haben Arbeitnehmer das Recht, ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Der alleinige Wunsch nach einer beruflichen Neuorientierung begründet jedoch keinen Anspruch darauf. Entscheidend ist, ob ein berechtigtes Interesse an der Au…
Unter bestimmten Bedingungen haben Arbeitnehmer das Recht, ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Der alleinige Wunsch nach einer beruflichen Neuorientierung begründet jedoch keinen Anspruch darauf. Entscheidend ist, ob ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines Zwischenzeugnisses vorliegt. Rechtlicher Rahmen für das Zwischenzeugnis Der gesetzliche Anspruch auf ein Arbeitszeugnis umfasst insbesondere das Endzeugnis, das verpflichtend bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen ist. Ein Zwischenzeugnis …
