Urteilsfindung durch das Oberlandesgericht Hamburg Am 28. Mai 2026 entschied das Oberlandesgericht Hamburg (Az. 13 U 95/23), dass die Hamburgische Sparkasse AG (Haspa) nach einem Diebstahl aus Schließfächern nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist…
Urteilsfindung durch das Oberlandesgericht Hamburg Am 28. Mai 2026 entschied das Oberlandesgericht Hamburg (Az. 13 U 95/23), dass die Hamburgische Sparkasse AG (Haspa) nach einem Diebstahl aus Schließfächern nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Bank für den Verlust von Wertgegenständen aufgrund eines behaupteten Diebstahls aus Schließfächern haftbar gemacht werden kann. Hintergrund: Diskussion über Ersatzansprüche nach Schließfachdiebstahl Vertragliche …
