Neuwied, 05.11.2026. Wer eine laufende Baufinanzierung mit einem Bausparvertrag ablösen will, braucht drei Dinge zur selben Zeit: einen zugeteilten Vertrag, ein kündbares altes Darlehen und eine Sicherheit für die Bausparkasse im Grundbuch. RatgeberBa…
Neuwied, 05.11.2026. Wer eine laufende Baufinanzierung mit einem Bausparvertrag ablösen will, braucht drei Dinge zur selben Zeit: einen zugeteilten Vertrag, ein kündbares altes Darlehen und eine Sicherheit für die Bausparkasse im Grundbuch. RatgeberBaufi, das Verzeichnis für Baufinanzierer, weist darauf hin, dass die Reihenfolge dieser Schritte oft wichtiger ist als die Höhe der Bausparsumme. Ist die Ablösung eines Baukredits ein erlaubter Zweck für Bausparmittel? Das Gesetz über Bausparkassen lässt die Ablösung …
