Köln, 6. November 2026 – Der Bundesfinanzhof hat mit Entscheidung vom 16. Juli 2025 – I R 1/23 geklärt, wie § 8c KStG bei einem unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb anzuwenden ist. Negative Einkünfte aus der Zeit vor dem Anteilserwerb können…
Köln, 6. November 2026 – Der Bundesfinanzhof hat mit Entscheidung vom 16. Juli 2025 – I R 1/23 geklärt, wie § 8c KStG bei einem unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb anzuwenden ist. Negative Einkünfte aus der Zeit vor dem Anteilserwerb können innerhalb der Grenzen des § 10d Abs. 1 EStG in das Vorjahr zurückgetragen und dort mit einem positiven Gesamtbetrag der Einkünfte verrechnet werden. BFH begrenzt die Wirkung des § 8c KStG Die Entscheidung betrifft Gesellschaften, bei denen während des …
