Köln, 27. Oktober 2026. Der Europäische Gerichtshof hat die Voraussetzungen für eine Staatshaftung wegen fehlerhaft behandelter Bereitschaftszeiten konkretisiert (EuGH, Urteil vom 8. Oktober 2026 – C-808/24). Eine falsche Einordnung als Arbeits- ode…
Köln, 27. Oktober 2026. Der Europäische Gerichtshof hat die Voraussetzungen für eine Staatshaftung wegen fehlerhaft behandelter Bereitschaftszeiten konkretisiert (EuGH, Urteil vom 8. Oktober 2026 – C-808/24). Eine falsche Einordnung als Arbeits- oder Ruhezeit genügt danach allein nicht für einen unionsrechtlichen Ersatzanspruch. Arbeitszeitbegriff begründet noch keinen Ersatzanspruch Ausgangspunkt des Verfahrens ist der Bereitschaftsdienst eines Beamten im Feuerwehr- und Rettungsdienst einer slowakischen …
