Köln, 28. Oktober 2026. Ein dauerhaft und unheilbar beschädigtes Vertrauensverhältnis innerhalb der Geschäftsführung kann eine Abberufung aus wichtigem Grund rechtfertigen. Das zeigt eine Entscheidung des LG Darmstadt vom 28. April 2026 – 18 O 44/24…
Köln, 28. Oktober 2026. Ein dauerhaft und unheilbar beschädigtes Vertrauensverhältnis innerhalb der Geschäftsführung kann eine Abberufung aus wichtigem Grund rechtfertigen. Das zeigt eine Entscheidung des LG Darmstadt vom 28. April 2026 – 18 O 44/24. Konflikt innerhalb der Geschäftsführung eskaliert Der betroffene Geschäftsführer gehörte der Unternehmensgruppe seit 2008 an und war seit 2016 zugleich Gesellschafter sowie Geschäftsführer der beklagten Holdinggesellschaft. Außerdem führte er die Geschäfte einer …
