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BGH stärkt Meldepflicht bei EU-Warenlieferungen

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Deutschland, 26. Oktober 2026. Eine rückwirkend gewährte Umsatzsteuerbefreiung lässt eine bereits vollendete Steuerhinterziehung nicht nachträglich entfallen. Das stellte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 5. August 2026 – 1 StR 197/26 klar; be…

Deutschland, 26. Oktober 2026. Eine rückwirkend gewährte Umsatzsteuerbefreiung lässt eine bereits vollendete Steuerhinterziehung nicht nachträglich entfallen. Das stellte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 5. August 2026 – 1 StR 197/26 klar; bei der Strafzumessung kann die spätere Steuerfreiheit jedoch zugunsten des Verurteilten berücksichtigt werden. Verspätete Meldungen bei Lieferungen ins EU-Ausland Dem Verfahren lag der Warenhandel einer Aktiengesellschaft mit Abnehmern in Frankreich und Luxemburg …
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