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Bankabwicklung unter europäischem Sanktionsrecht

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Hamburg, 26. Oktober 2026. Die BaFin hat die Abwicklung der Bank Saderat Iran Zweigniederlassung Hamburg verfügt, nachdem der Entzug ihrer Bankerlaubnis bestandskräftig geworden war. Für Kunden bleiben Guthaben bestehen, Auszahlungen setzen wegen eu…

Hamburg, 26. Oktober 2026. Die BaFin hat die Abwicklung der Bank Saderat Iran Zweigniederlassung Hamburg verfügt, nachdem der Entzug ihrer Bankerlaubnis bestandskräftig geworden war. Für Kunden bleiben Guthaben bestehen, Auszahlungen setzen wegen europäischer Sanktionen jedoch eine Genehmigung voraus. Bestandskräftiger Entzug der Bankerlaubnis Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte die Bankerlaubnis der Zweigniederlassung bereits mit Bescheid vom 5. November 2025 aufgehoben. Diese Entscheidung …
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