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EU-Solidaritätsbeitrag: Schlussanträge liegen vor

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Köln, 26. Oktober 2026. Der Generalanwalt beim Gerichtshof hält den befristeten Solidaritätsbeitrag auf außergewöhnliche Gewinne bestimmter Energieunternehmen für mit dem Unionsrecht vereinbar. Der Gerichtshof muss über die verbundenen Rechtssachen …

Köln, 26. Oktober 2026. Der Generalanwalt beim Gerichtshof hält den befristeten Solidaritätsbeitrag auf außergewöhnliche Gewinne bestimmter Energieunternehmen für mit dem Unionsrecht vereinbar. Der Gerichtshof muss über die verbundenen Rechtssachen jedoch noch entscheiden und ist an die Schlussanträge nicht gebunden. Solidaritätsbeitrag als Reaktion auf die Energiekrise In seinen Schlussanträgen vom 22. Oktober 2026 in den Rechtssachen C-358/24, C-533/24 und C-153/25 befasst sich der Generalanwalt mit der …
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