Köln, 22. Oktober 2026. Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Gesellschaftsform „EU Inc.“ löst weiterhin erhebliche verfassungs- und europarechtliche Bedenken aus. Ein Gutachten im Auftrag der Bundesnotarkammer sieht die gewählte K…
Köln, 22. Oktober 2026. Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Gesellschaftsform „EU Inc.“ löst weiterhin erhebliche verfassungs- und europarechtliche Bedenken aus. Ein Gutachten im Auftrag der Bundesnotarkammer sieht die gewählte Kompetenzgrundlage kritisch und warnt vor möglichen Folgen für Gründer, Unternehmen und Investoren. Die EU Inc., ausgeschrieben „European Incorporated“, soll als unionsweit einheitliche Kapitalgesellschaft neben den 27 nationalen Gesellschaftsrechten eingeführt werden. …
