Karlsruhe, 13. Oktober 2026. Das Bundesverfassungsgericht hat erneut zentrale Fragen der Erbschaftsteuer bei Unternehmensvermögen verhandelt. Im Mittelpunkt steht, ob die Begünstigung von Betriebsvermögen gegenüber anderem Vermögen mit dem allgemein…
Karlsruhe, 13. Oktober 2026. Das Bundesverfassungsgericht hat erneut zentrale Fragen der Erbschaftsteuer bei Unternehmensvermögen verhandelt. Im Mittelpunkt steht, ob die Begünstigung von Betriebsvermögen gegenüber anderem Vermögen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist. Der Erste Senat befasste sich in der mündlichen Verhandlung mit einer Verfassungsbeschwerde, die unter dem Aktenzeichen 1 BvR 804/22 geführt wird. Der Termin war zuvor durch Pressemitteilung Nr. 49/2026 vom 30. Juli 2026 angekündigt …
