Die steuerlichen Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bleiben auch im Jahr 2026 unverändert. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto können weiterhin sofort abgeschrieben werden. Für selbstständig nutzbare Wirtschaft…
Die steuerlichen Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bleiben auch im Jahr 2026 unverändert. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto können weiterhin sofort abgeschrieben werden. Für selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,01 und 1.000 Euro netto besteht alternativ die Möglichkeit, einen Sammelposten zu bilden. Trotz dieser klar definierten Grenzen entstehen in der Praxis der Anlagenbuchhaltung regelmäßig Abgrenzungs- und Bewertungsfragen, die …
