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Arbeitnehmererfindungsrecht im Konzern: ArbEG-Klausurtagung 2026 zu Vergütung und Rechteabkauf

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Das Arbeitnehmererfindungsrecht stellt international tätige Unternehmen vor besondere Anforderungen. Werden Beschäftigte zu ausländischen Konzerngesellschaften entsandt, Diensterfindungen innerhalb des Konzerns übertragen oder Schutzrechte von mehrere…

Das Arbeitnehmererfindungsrecht stellt international tätige Unternehmen vor besondere Anforderungen. Werden Beschäftigte zu ausländischen Konzerngesellschaften entsandt, Diensterfindungen innerhalb des Konzerns übertragen oder Schutzrechte von mehreren Gesellschaften genutzt, entstehen Fragen zur rechtlichen Zuordnung und zur Arbeitnehmererfindervergütung. Gleichzeitig müssen Unternehmen Vergütungs- und Abkaufsysteme mit der Praxis der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen beim DPMA und der aktuellen …
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