Mit dem BRUBEG als nationaler Umsetzung der europäischen Capital Requirements Directive VI (CRD VI) verändern sich die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Kreditinstitute in zentralen Bereichen der Governance, Risikosteuerung und Unternehmensorganis…
Mit dem BRUBEG als nationaler Umsetzung der europäischen Capital Requirements Directive VI (CRD VI) verändern sich die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Kreditinstitute in zentralen Bereichen der Governance, Risikosteuerung und Unternehmensorganisation. Im Fokus stehen insbesondere die stärkere Verantwortung der Geschäftsleitung, die Integration von ESG-Risiken in die Unternehmenssteuerung sowie erweiterte Anforderungen an Kontroll- und Entscheidungsprozesse. Für Institute bedeutet dies, bestehende …
