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EmpCo-Richtlinie: Warum Unternehmen ihre Website vor dem 27. September 2026 überprüfen sollten

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Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland neue Regeln für Umweltwerbung: Die EU-Richtlinie 2024/825 („EmpCo“) untersagt pauschale Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „öko“ ohne belegbaren Nachweis — auf Websites, in Shops, au…

Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland neue Regeln für Umweltwerbung: Die EU-Richtlinie 2024/825 („EmpCo") untersagt pauschale Begriffe wie „klimaneutral", „umweltfreundlich" oder „öko" ohne belegbaren Nachweis — auf Websites, in Shops, auf Verpackungen und in Social Media. Viele Unternehmen haben ihre Werbetexte noch nicht angepasst. Berlin, 12.07.2026. Zum 27. September 2026 ändert sich das Werberecht für Umweltaussagen grundlegend: Ab diesem Tag sind die Vorgaben der EU-Richtlinie 2024/825 — …
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