Das Abrufen urheberrechtlich geschützter Filme, Serien oder Sportveranstaltungen über nicht lizenzierte Plattformen kann zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen. Während lange Zeit das unerlaubte Filesharing im Vordergrund stand, geraten mittlerweile …
Das Abrufen urheberrechtlich geschützter Filme, Serien oder Sportveranstaltungen über nicht lizenzierte Plattformen kann zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen. Während lange Zeit das unerlaubte Filesharing im Vordergrund stand, geraten mittlerweile auch Streaming-Nutzer ins Visier der Rechteinhaber, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist die Frage, ob eine urheberrechtlich relevante Handlung vorliegt und diese dem Anschlussinhaber zugeordnet werden kann. Urheberrechtliche Bestimmungen beim …
