Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant, gemäß einem vorliegenden Referentenentwurf, die Künstlersozialabgabe ab 2027 auf 5 Prozent anzuheben. Diese Anpassung basiert auf der geplanten Künstlersozialabgabe-Verordnung für das Jahr 20…
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant, gemäß einem vorliegenden Referentenentwurf, die Künstlersozialabgabe ab 2027 auf 5 Prozent anzuheben. Diese Anpassung basiert auf der geplanten Künstlersozialabgabe-Verordnung für das Jahr 2027 und wird durch die finanzielle Situation der Künstlersozialkasse (KSK) sowie den Wegfall stabilisierender Sondermittel begründet. Anpassung des Abgabesatzes ab 2027 Vorgesehene Erhöhung auf 5 Prozent Laut Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 sollen …
