Mit seinem Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. I ZR 96/22) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Möbelstücke als urheberrechtlich geschützte Werke anerkannt werden können. Diese Entscheidung stärkt den Schutz anspruchsvoller Designs und verdeutl…
Mit seinem Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. I ZR 96/22) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Möbelstücke als urheberrechtlich geschützte Werke anerkannt werden können. Diese Entscheidung stärkt den Schutz anspruchsvoller Designs und verdeutlicht, dass Gebrauchsgegenstände nicht automatisch aus dem Urheberrecht herausfallen, nur weil sie funktional sind. Voraussetzung für den Schutz ist jedoch eine eigenständige, kreative Gestaltung, die über technische oder funktionale Anforderungen hinausgeht. BGH-Urteil …
