In jüngster Zeit rücken vermehrt Fälle ins Blickfeld, in denen Angestellte oder Beamte der Finanzverwaltung Steuererklärungen für Freunde, Bekannte oder Dritte erstellt oder über ELSTER eingereicht haben sollen. Was als private Gefälligkeit oder Unter…
In jüngster Zeit rücken vermehrt Fälle ins Blickfeld, in denen Angestellte oder Beamte der Finanzverwaltung Steuererklärungen für Freunde, Bekannte oder Dritte erstellt oder über ELSTER eingereicht haben sollen. Was als private Gefälligkeit oder Unterstützung begann, kann rechtlich erhebliche Folgen nach sich ziehen. Besonders betroffen sind hierbei Beamte oder Mitarbeiter von Finanzämtern. Es geht dabei nicht nur um das Steuerberatungsgesetz. Abhängig vom Fall können auch steuerstrafrechtliche, dienstrechtliche und …
