Münster, 18. Juni 2026 – Die elektronische Patientenakte (ePA) ist bereits seit Oktober 2025 für alle medizinischen Praxen verpflichtend – und seit Januar 2026 wird die konsequente Nichtnutzung nun auch spürbar sanktioniert. Praxen, die die ePA im All…
Münster, 18. Juni 2026 – Die elektronische Patientenakte (ePA) ist bereits seit Oktober 2025 für alle medizinischen Praxen verpflichtend – und seit Januar 2026 wird die konsequente Nichtnutzung nun auch spürbar sanktioniert. Praxen, die die ePA im Alltag nicht verwenden, müssen ab sofort mit einer empfindlichen Honorarkürzung von einem Prozent sowie einer dauerhaft halbierten TI-Pauschale rechnen. Für Krankenhäuser greifen diese finanziellen Abzüge seit April 2026. Damit endet die Übergangsphase, in der die digitale …
