Elektronische Widerrufsfunktion für Online-Verträge wird ab 2026 Pflicht Verbindliche Einführung ab dem 19. Juni 2026 Ab dem 19. Juni 2026 sind zahlreiche Unternehmen, die Verbraucherverträge über digitale Plattformen wie Webseiten und Apps absc…
Elektronische Widerrufsfunktion für Online-Verträge wird ab 2026 Pflicht Verbindliche Einführung ab dem 19. Juni 2026 Ab dem 19. Juni 2026 sind zahlreiche Unternehmen, die Verbraucherverträge über digitale Plattformen wie Webseiten und Apps abschließen, verpflichtet, eine leicht zugängliche elektronische Widerrufsmöglichkeit (oft als „Widerrufsbutton“ bezeichnet) bereitzustellen. Diese Regelung entspringt der EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 , die im neuen § 356a BGB umgesetzt wird. Das Ziel dieser Maßnahme …
