München, 24. April 2026 – Ab dem 19. Juni 2026 müssen viele Unternehmen, die online Verträge mit Verbrauchern schließen, eine digitale Widerrufsmöglichkeit bereitstellen. Der sogenannte Widerrufsbutton soll Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglic…
München, 24. April 2026 – Ab dem 19. Juni 2026 müssen viele Unternehmen, die online Verträge mit Verbrauchern schließen, eine digitale Widerrufsmöglichkeit bereitstellen. Der sogenannte Widerrufsbutton soll Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, ihr gesetzliches Widerrufsrecht einfach, unmittelbar und online auszuüben. Für Unternehmen bedeutet die neue Pflicht erheblichen Anpassungsbedarf bei Website, App, Bestellstrecke, Rechtstexten, Datenschutzinformationen und internen Prozessen. LoschelderLeisenberg …
