BOCHUM – Gewerbetreibende, Hausverwaltungen und Praxisinhaber in Bochum stehen vor wachsenden Anforderungen: Eigentümer von Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen tragen die Verkehrssicherungspflicht und haften bei Unfällen durch Verunreinigungen. Ar…
BOCHUM – Gewerbetreibende, Hausverwaltungen und Praxisinhaber in Bochum stehen vor wachsenden Anforderungen: Eigentümer von Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen tragen die Verkehrssicherungspflicht und haften bei Unfällen durch Verunreinigungen. Arztpraxen und medizinische Einrichtungen sind nach § 23 Infektionsschutzgesetz zu nachweisbarer Gebäudehygiene verpflichtet – fehlende Dokumentation kann bei Begehungen des Gesundheitsamtes Konsequenzen haben. Wer diese Pflichten mit eigenem Personal abdecken will, stößt …
