Über 720 verzweifelte Kommentare unter einem einzigen Informationsartikel der Minijob-Zentrale zeichnen ein alarmierendes Bild: Wenn es um den Urlaubsanspruch von geringfügig Beschäftigten geht, herrscht in Deutschland massive Unwissenheit. Besonders …
Über 720 verzweifelte Kommentare unter einem einzigen Informationsartikel der Minijob-Zentrale zeichnen ein alarmierendes Bild: Wenn es um den Urlaubsanspruch von geringfügig Beschäftigten geht, herrscht in Deutschland massive Unwissenheit. Besonders in personalintensiven Branchen wie der Gebäudereinigung werden Minijobber noch immer systematisch um ihre gesetzlichen Erholungszeiten gebracht – oft aus Unkenntnis der Arbeitgeber, teils aber auch durch bewusst illegale Vertragsklauseln. Um B2B-Kunden, Facility-Manager …
