Jede Geschäftsführung und jeder Vorstand haben die gesetzliche Verpflichtung, ihren Betrieb mit der „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“ zu organisieren und auszugestalten. Hierunter wird auch die Einrichtung eines der Organisation angemessen…
Jede Geschäftsführung und jeder Vorstand haben die gesetzliche Verpflichtung, ihren Betrieb mit der „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“ zu organisieren und auszugestalten. Hierunter wird auch die Einrichtung eines der Organisation angemessenen Internen Kontrollsystems verstanden, das drei wesentliche Ziele hat: Effektivität der Prozesse, worunter das möglichst gradlinige Durchlaufen eines Geschäftsvorfalls ohne Umwege zu verstehen ist Effizienz der Prozesse, worunter das möglichst günstige …