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Freistellung ist keine Kursfinanzierung: GrandEdu Media ordnet Bildungsurlaub in NRW ein

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(openPR) Herford, 21. September 2026. Bildungsurlaub heißt in Nordrhein-Westfalen gesetzlich Arbeitnehmerweiterbildung. Dahinter steht vor allem ein Anspruch auf zeitlich begrenzte Freistellung von der Arbeit bei fortgezahltem Arbeitsentgelt – nicht…

(openPR) Herford, 21. September 2026. Bildungsurlaub heißt in Nordrhein-Westfalen gesetzlich Arbeitnehmerweiterbildung. Dahinter steht vor allem ein Anspruch auf zeitlich begrenzte Freistellung von der Arbeit bei fortgezahltem Arbeitsentgelt – nicht automatisch die Übernahme von Kursgebühren. GrandEdu Media rückt deshalb drei Fragen an den Anfang jeder Planung: Besteht im konkreten Arbeitsverhältnis ein Anspruch? Ist die ausgewählte Bildungsveranstaltung anerkannt? Und wie werden Kurskosten und weitere Ausgaben …
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