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Mietpreisbremse in Hessen gerichtlich infrage

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Frankfurt am Main, 6. November 2026. Das Landgericht Frankfurt am Main hält die Verlängerung der hessischen Mieterschutzverordnung wegen eines Begründungsmangels für nichtig. Das nicht rechtskräftige Urteil kann sich auf mietrechtliche Rückforderung…

Frankfurt am Main, 6. November 2026. Das Landgericht Frankfurt am Main hält die Verlängerung der hessischen Mieterschutzverordnung wegen eines Begründungsmangels für nichtig. Das nicht rechtskräftige Urteil kann sich auf mietrechtliche Rückforderungsansprüche für Zeiträume ab Dezember 2025 auswirken. Rückzahlung hängt vom jeweiligen Mietzeitraum ab Das Landgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 4. November 2026 – 2-11 S 110/26 über die Klage einer Mieterin, die eine Vierzimmerwohnung im Frankfurter …
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