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Maklerprovision beim Mehrfamilienhaus: warum die gesetzliche Teilung dort nicht gilt

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Neuwied, 06.11.2026. Wer ein Mehrfamilienhaus kauft, kann sich bei der Maklerprovision nicht auf die gesetzliche Teilung berufen. Die Regel, nach der Käufer höchstens so viel zahlen wie der Verkäufer, gilt seit dem 23. Dezember 2020 nur für Wohnungen …

Neuwied, 06.11.2026. Wer ein Mehrfamilienhaus kauft, kann sich bei der Maklerprovision nicht auf die gesetzliche Teilung berufen. Die Regel, nach der Käufer höchstens so viel zahlen wie der Verkäufer, gilt seit dem 23. Dezember 2020 nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser, die ein Verbraucher kauft. FinanzPlusImmo erklärt, was das für Kapitalanleger bedeutet und wie die Bank die Provision in der Finanzierung behandelt. Für welche Käufe gilt die Teilung der Maklerprovision? Die Teilung nach §§ 656c und 656d BGB …
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