Neuwied, 06.11.2026. Wer den Zins für die Zeit nach dem Ende der laufenden Zinsbindung vorab mit der eigenen Hausbank festlegt, kann beim späteren Kündigungsrecht einen anderen Startpunkt haben als bei einem Wechsel zu einer neuen Bank. RatgeberBaufi,…
Neuwied, 06.11.2026. Wer den Zins für die Zeit nach dem Ende der laufenden Zinsbindung vorab mit der eigenen Hausbank festlegt, kann beim späteren Kündigungsrecht einen anderen Startpunkt haben als bei einem Wechsel zu einer neuen Bank. RatgeberBaufi, das Verzeichnis für Baufinanzierer, weist darauf hin, dass das Gesetz für diesen Fall den Tag der Vereinbarung nennt und nicht den Tag der Auszahlung. Welches Recht gibt das Gesetz Kreditnehmern nach zehn Jahren? § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB erlaubt es, ein Darlehen mit …
