Köln, 5. November 2026. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 3. September 2026 – C‑498/24 das Rechtsmittel zweier türkischer Stahlunternehmen gegen einen endgültigen Antidumpingzoll zurückgewiesen. Die Entscheidung konkretisiert insbesonde…
Köln, 5. November 2026. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 3. September 2026 – C‑498/24 das Rechtsmittel zweier türkischer Stahlunternehmen gegen einen endgültigen Antidumpingzoll zurückgewiesen. Die Entscheidung konkretisiert insbesondere die Regeln für den Vergleich von Normalwert und Ausfuhrpreis, die Behandlung verbundener Vertriebsgesellschaften und den Umgang mit Währungsabsicherungen. Antidumpingverfahren zu warmgewalzten Flacherzeugnissen Das Verfahren betraf bestimmte warmgewalzte …
